Staatliche Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen
Mit dem Jahressteuergesetz 2022, welches am 02.12.2022 vom Bundestag beschlossen und am 16.12.2022 vom Bundesrat verabschiedet wurde, entfällt ab dem 01.01.2023 beim Kauf und bei der Installation die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %. Diese Regelung gilt auch bei Erweiterung der bestehenden Solaranlage, z.B. mit einem Stromspeicher oder einer Leistungserweiterung. Müssen defekte Komponenten durch Fachpersonal ausgetauscht werden, kommt ebenfalls die Nullsteuer Regelung zum Tragen.
Die 0 % MwSt. Regel ist an folgenden Bedingungen geknüpft.